Aufgaben & Ziele

Die Berliner Wissenschaftliche Gesellschaft (BWG) wurde am 18.12.1973 gegründet und widmet sich ausschließlich wissenschaftlichen Aufgaben. Die Gründung der Gesellschaft war eine Reaktion auf die strukturellen Veränderungen und die hochschulpolitischen Auseinandersetzungen als Folge des Universitätsgesetzes von 1969. Sie erfolgte von Wissenschaftlern aus den Bildungsstätten und Forschungseinrichtungen im früheren Berlin-West und ging aus kleineren Arbeitskreisen von Hochschullehrern vornehmlich der Freien Universität Berlin hervor, die das für sie und ihre Arbeit lebenswichtige Bedürfnis empfanden, über die Fachgrenzen hinweg einen institutionalisierten wissenschaftlichen Gedankenaustausch zu gewährleisten.

Die Wiedervereinigung Deutschlands bot die Chance, die Aktivitäten der Gesellschaft durch Einbeziehung von Wissenschaftlern aus dem Ostteil Berlins zu erweitern. Die gezielte Erweiterung ermöglichte der Gesellschaft zugleich, neue Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu setzen. Die Mitglieder der Gesellschaft sind davon überzeugt, daß in der Bundeshauptstadt Berlin mit mehreren Universitäten und einer Vielzahl außer-universitärer Forschungsstätten besondere Anstrengungen nötig sind, um die an diesen Institutionen tätigen Gelehrten zum Austausch ihrer Gedanken und Forschungsergebnisse über die Fachgrenzen hinweg anzuregen.

Zu den drei wichtigsten Aufgaben der BWG gehören die interdisziplinäre Zusammenführung von namhaften Vertretern aller Wissenschaftszweige in Vortragsveranstaltungen, Seminaren und Tagungen, um der weiter wachsenden Spezialisierung entgegenzuwirken, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Initiierung und Förderung von Forschungsvorhaben. Darüber hinaus fühlt sich die BWG aufgerufen, aktiv in die hochschulpolitische Diskussion einzugreifen und der Öffentlichkeit wie den politisch Verantwortlichen informierend und beratend zur Verfügung zu stehen.

Die Gesellschaft verleiht alljährlich den Promotionspreis für herausragende Forschungsarbeiten und den Erhard-Höpfner-Studienpreis für hervorragende Abschlußarbeiten der Universitäten und Fachhochschulen in Berlin.

Dem Satzungsauftrag (§ 17 Arbeitskreise) entsprechend, der die Bildung von Arbeitskreisen seiner Mitglieder zur gemeinsamen fachlichen und fachübergreifenden Zusammenarbeit vorsieht, hat die Gesellschaft in letzter Zeit neue Arbeitskreise eingerichtet, in denen wichtige wissenschaftliche Themen wie zum Beispiel Biotechnik, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Geschichte Preußens behandelt werden. Über deren Ergebnisse, über die Vortragsveranstaltungen und alle weiteren Aktivitäten unterrichtet die Gesellschaft die Öffentlichkeit auf geeignete Weise. Dazu gehören insbesondere die Publikation von Vorträgen und Tagungsberichten im Jahrbuch der BWG und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und anderen wichtigen aktuellen Beiträgen im Internet.

Vor Semesterbeginn gibt die Gesellschaft den Mitgliedern und der Öffentlichkeit ihr Veranstaltungsprogramm bekannt. Die Vorträge finden entweder im Rahmen des sog. Harnack-Haus-Kreises in Form mittäglicher Vortragsessen in Berlin-Dahlem statt oder auf abendlichen Jour-fixe-Veranstaltungen. Sachkundige Führungen durch Museen und Besichtigungen von Forschungsstätten in Berlin und im Umland Berlins bereichern den Veranstaltungskalender.

Die BWG pflegt Kontakte zur Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und arbeitet mit verschiedenen Fachgesellschaften und wissenschaftlichen Institutionen zusammen.

Vorrangiges Ziel der BWG als repräsentativer Vertretung aller in Berlin bestehenden Disziplinen ist die fächerübergreifende Förderung und Verbreitung wissenschaftlichen Fortschritts. Die Mitglieder bekennen sich zur Freiheit von Forschung und Lehre. Sie bedeutet für sie wie jede Freiheit zugleich Verantwortung.

Ordentliches Mitglied der BWG können Wissenschaftler aller Disziplinen werden, die sich zu dieser Freiheit bekennen und die in ihrem Fach durch herausragende Veröffentlichungen oder vergleichbare Leistungen zum wissenschaftlichen Fortschritt beitragen (§ 3 Mitgliedschaft Abs. 1 der Satzung). Das Aufnahmeverfahren wird nach § 4 Der Erwerb der Mitgliedschaft Abs. 2 der Satzung auf schriftlichen Vorschlag von mindestens fünf Mitgliedern der Gesellschaft eingeleitet. Die Gesellschaft erwartet, daß sich ihre Mitglieder am wissenschaftlichen Gedankenaustausch aktiv beteiligen.

Ein besonderes Anliegen der Gesellschaft ist es, Verbindung mit Wissenschaftlern zu halten, die Berlin verlassen haben. Deshalb sind neben einigen auswärtigen, den Zielen der Gesellschaft verbundenen Gelehrten, die meisten korrespondierenden Mitglieder (§ 3 Mitgliedschaft Abs. 2 der Satzung) frühere Berliner, die Wert darauf legen, mit dem wissenschaftlichen Leben dieser Stadt und mit ihren ehemaligen Kollegen und Freunden in Kontakt zu bleiben.

Die Gesellschaft legt Wert auf prominente fördernde Mitglieder (§ 3 Mitgliedschaft Abs. 3 der Satzung), die die Ziele der Gesellschaft ideell und durch finanzielle Beiträge nachhaltig unterstützen, ohne selbst aktiv wissenschaftliche Forschung zu betreiben. Sie nehmen an den Veranstaltungen auch als Vortragende teil und fungieren oft als wichtiges Bindeglied zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Die Berliner Wissenschaftliche Gesellschaft betrachtet sich als eines der jüngeren Mitglieder in jener weltweiten res publica scholarum, die sich seit Platons Akademie, seit den mittelalterlichen Universitäten und seit den Gelehrten-Gesellschaften der Aufklärung bemüht haben, Gelehrsamkeit und wissenschaftlichen Fortschritt zu verbreiten.