Der Rechtsanspruch auf die Landessprache in der Universität

05. Juli 2016 — 18:00 Uhr
Kategorie: Literarischer Salon
Autor/Veranstalter: BWG


Prof. Flessner

ist ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt Universität zu Berlin
Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)
und Sprecher des Graduiertenkollegs »Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht«

Bei der EU-Wahl 2009 kandidierte er auf der Bundesliste Für Volksentscheide.

 

In der Zeitschrift für Rechtspolitik des C.H. Beck Verlags hat Prof. Flessner im Oktober 2015 einen Aufsatz über das Vortragsthema gehalten.

In seinem Fazit schreibt er: „Die in Deutschland geführte Diskussion über die Sprache der Wissenschaft war bisher unbekümmert um die Rechtslage. Universitäten und Hochschulpolitik unterstellen anscheinend, dass sie zur Sprache der Lehre freie Hand haben. Der Blick auf die berührten Interessen zeigt aber, dass auch die Sprachpolitik der Universitäten, wie alles staatliche Handeln, rechtlich gebunden ist. Die deutsche Sprache darf nach dem Grundgesetz aus der deutschen akademischen Lehre nicht verdrängt werden. In der Forschung und im allgemeinen Schulwesen könnte es ähnlich sein . Das wäre ein weiteres Thema.“

 

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen und eine interessante Diskussion.

Ort:Humboldt-Universität Berlin
Juristische Fakultät
Bebelplatz 1
10099 Berlin
Raum 144